Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Musikschule
§ 1. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum 31.01 und 31.08. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind ausreichend. Auf eine zeitnahe Bestätigung ist zu achten.
§ 1.1 Der erste Monat ist ein kostenpflichtiger Probemonat (gilt nur, wenn vor der Anmeldung nicht schon ein Schnupperkurs belegt wurde). Der Unterrichtsvertrag kann dann bis zu einer Woche vor Ablauf des Probemonats schriftlich per Email an info@musikschule-offenbach.de gekündigt werden.
§ 2. Die angegebenen Preise verstehen sich monatlich und sind jeweils am 1. des Monats fällig und werden zum 1. eines Monats vom Konto seitens der newmusic.academy eingezogen. Dazu liegt der newmusic.academy eine Bankeinzugsermächtigung vor. Die newmusic.academy garantiert mir, dass nach Vertragsende und Einzug aller fälligen Kursgebühren die Einzugsermächtigung erlischt. Die Bezahlung der Kursgebühren ist generell nur per Bankeinzug möglich.
§ 3. An gesetzlichen hessischen Feiertagen und den hessischen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühren ergibt sich aus der Festsetzung eines durchschnittlichen Jahresbeitrags und dessen gleichmäßiger Aufteilung.
§ 4. Es gilt die neben den Kursen angegebene Unterrichtsdauer.
§ 5. Unterrichtsleistungen gelten auch bei Fernbleiben des Schülers als erbracht.
§ 6. Ausgefallene Stunden seitens des Lehrers/ newmusic.academy werden voll nachgeholt. Nachholtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte kein Termin gefunden werden können, werden die seitens der newmusic.academy ausgefallenen Stunden am Vertragsende angehängt und keine weiteren Gebühren erhoben.
§ 7. Lehrplanänderungen, sowie Wechsel der Lehrkräfte, können nach Ermessen erfolgen.
§ 8. Die newmusic.academy übernimmt keine Haftung für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht und währenddessen.
§ 9. Krankheiten mit bis zu 28 Tagen Dauer haben keinen Einfluss auf die Entrichtung der Unterrichtsgebühren.
§ 9. 1 Die Schule (der Dozent) behält sich das Recht vor, kranke Schüler/innen nach Hause zu schicken bei denen eine Ansteckungsgefahr droht. Diese Stunden müssen nicht nachgeholt oder gutgeschrieben werden. Die newmusic.academy behält sich das Recht vor, den Unterrichtsvertag aufgrund nicht tragbarem Fehlverhaltens ebenfalls kündigen zu können.
§ 10. Außerordentliche Kündigungsgründe, wie Krankheit, müssen durch amtliche Bestätigung bescheinigt werden.
§ 11. Die in dieser Anmeldung enthaltenen Vertragsbedingungen sind sowohl für mich wie auch für die newmusic.academy verbindlich.
§ 12. Für mutwillige Schäden und grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit dem Inventar und Einrichtungen der newmusic.academy kann der Schüler (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter) seitens der newmusic.academy in Haftung genommen werden.
§ 13. Die newmusic.academy kann die vom Schüler monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich dieKosten erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Schüler ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Unterrichtspreises ausmacht. Die Kündigung muss newmusic.academy spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Die newmusic.academy wird den Schüler auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
§ 14. Gerichtsstand ist Offenbach am Main