Staatliche Förderungen und Zulassungen:

Prämiengutschein / Bildungsprämie

Dies ist eine Weiterbildungsförderung im Rahmen der Europäischen Union. Wenn Sie erwerbstätig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) haben, können Sie für unsere Kurse  einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro pro Jahr erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Somit sind mehrere Bildungsgutscheine pro Fernkurs verrechenbar. Weitere Infos unter: bildungspraemie.info

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und senden Ihnen die notwendigen Kursunterlagen für Ihren Antrag zu. Bitte nehmen Sie telefonisch (069 856620) oder per Email unter info@newmusicacademy.de Kontakt mit uns auf.

Bildungskarenz Österreich ermöglicht Arbeitnehmer(inne)n eine bis zu einjährige Pausierung ihrer Arbeit, um in eine sogenannte Bildungskarenz zu treten. Unsere Fernkurse wurden hierfür bewilligt. Weitere Infos unter: arbeiterkammer.at/beratung/bildung

Alle Lehrgänge der NMA sind nach akademie-internen Qualitätsstandards entwickelt. entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) registriert und zugelassen.

Die newmusic.academy ist für die ordnungsgemäße Ausbildung zum Berufsmusiker anerkannt. Laut Bescheinigung des staatlichen Schulamts Offenbach am Main.

Garant für Qualität und Service
Die newmusic.academy ist offizielles Mitglied im Forum DistancE-learning, dem Fachverband für Fernlernen und Lernmedien. 

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Inklusive weiterer Informationen zum Fernkurs “Rock & Pop E-Gitarre”

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